Benutzungsordnung

für das Begegnungszentrum der Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Marien, Bad Berka

Das Gemeindezentrum der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bad Berka ist eine kirchliche Einrichtung und dient in erster Linie kirchlichen Zwecken, d.h. es steht den verschiedenen kirchlichen Gruppen zur Verfügung. Soweit das Gemeindezentrum nicht für kirchliche Zwecke genutzt wird, kann es nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen auch für andere Zwecke zur Verfügung gestellt werden.

Benutzungszwecke

Das Gemeindezentrum kann für Geburtstage, Jubiläen, Abschlussfeiern und ähnliche Veranstaltungen genutzt werden. Die Entscheidung über die Vergabe des Gemeindezentrums trifft der Pfarrer/die Pastorin oder eine von ihm/ihr beauftragten Person; er/sie kann eine Entscheidung des Gemeindekirchenrates herbeiführen. Bei mehreren Anmeldungen für denselben Zeitpunkt ist die frühere maßgeblich; kirchliche Veranstaltungen haben stets Vorrang. Am Karfreitag, Karsamstag und am Ewigkeitssonntag soll keine Vermietung erfolgen.

Personenzahl

Im Hinblick auf die Größe des Raumes soll im Regelfall eine Anzahl von 70 Personen bei Reihenbestuhlung nicht überschritten werden.

Reservierung

Die Anfrage auf die Reservierung des Gemeindezentrums erfolgt im Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Entgelt

Das Entgelt beträgt 190 Euro pro Nutzungstag. Für Angehörige der Kirchengemeinde Bad Berka ermäßigt sich dieser Betrag auf 130 Euro pro Nutzungstag. Für stundenweise Nutzung (max. 3 Stunden) beträgt das Entgelt 60 Euro pro Veranstaltung. Im Einzelfall kann das Nutzungsentgelt ermäßigt werden. Die Entscheidung trifft der Pfarrer/die Pastorin, er/sie kann eine Entscheidung des Gemeindekirchenrates herbeiführen.

Der Betrag ist vor der Veranstaltung bar im Pfarrbüro oder durch Überweisung auf das Konto der Kirchengemeinde (IBAN: DE18 8205 1000 0410 0006 71) zu entrichten. Als Verrechnungszweck ist: Miete GZ, Datum, Name anzugeben.

Bei Beschädigung von Geschirr, Gläsern, o.ä. werden 2 € pro beschädigte Stücke erhoben und von der Kaution abgezogen.


Kaution

Bei Schlüsselübergabe leistet der Nutzer zur Sicherung seiner Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis eine Kaution von 50,00 €. Die Kaution wird bei Rückgabe des Schlüssels zurückgezahlt, sofern sich der Gemeinderaum in vertragsgerechtem Zustand befindet, insbesondere die Reinigung des Gemeindezentrums einschließlich der Müllentsorgung entsprechend den Maßgaben dieser Benutzungsordnung erfolgt ist und keine Schäden entstanden sind, für die der Nutzer nach Ziffer 6. haftet.

Benutzungsmodalitäten und Benutzerpflichten

Der Nutzer ist gegenüber der Kirchengemeinde für den Ablauf der Veranstaltung und die Einhaltung dieser Benutzungsordnung verantwortlich.

  • Die Schlüsselübergabe erfolgt zu den Dienstzeiten des Pfarrbüros, im Einzelfall auch nach Absprache.
  • Der Nutzer quittiert die ordnungsgemäße Übernahme des Gemeinderaumes und des Inventars sowie die Kenntnisnahme dieser Benutzungsordnung.
  • Während der Veranstaltung:
    • Das Gemeindezentrum und sein Inventar sind schonend zu behandeln; etwaige im Raum befindliche Musikinstrumente dürfen nicht berührt werden. Sollten gleichwohl Schäden entstehen, hat der Nutzer diese der Kirchengemeinde unverzüglich anzuzeigen.
    • Das Rauchen ist im gesamten Gemeindezentrum verboten.
    • Dritte störender Lärm, insbesondere in den Abendstunden, ist zu unterlassen.
    • Nach 22.00 Uhr ist Zimmerlautstärke einzuhalten.
    • Nach der Veranstaltung:
      • Die Tische sind abzuwischen, Tische und Stühle zu stapeln und in das Stuhllager zu verbringen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
      • Das Geschirr ist zu spülen und wegzuräumen. Der Geschirrspüler ist zu leeren.
      • Reinigung (Gemeinderaum, Küche und Toiletten) und Müllentsorgung erfolgen durch den Nutzer selbst. Es ist zu kontrollieren, der Hauptschalter in der Küche ausgeschalten ist, die Heizungen zurückgedreht und alle Fenster geschlossen sind.
      • Beim Verlassen des Gemeindezentrums ist besonders ab 22.00 Uhr auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen. Insbesondere sind laute Gespräche vor dem Gemeindezentrum und auf der Straße und sonstige Lärmbelästigungen zu unterlassen.
  • Der Schlüssel ist zu den Öffnungszeiten des Gemeindebüros oder nach vorheriger Absprache zurückzugeben.
  • Das Begegnungszentrum ist am Folgetag bis 11:00 Uhr (in den Monaten Januar bis März bis 9:00 Uhr, sofern dies einen Sonntag betrifft) zu übergeben.


Haftung

Der Nutzer haftet für alle von ihm oder Personen seiner Veranstaltung verursachten Schäden am Gebäude oder Inventar. Dies gilt auch dann, wenn die Schäden nicht angezeigt wurden, sondern erst später festgestellt werden.

Nutzung der Gemeinderäume im Pfarrhaus

Im Einzelfall kann auch eine Vermietung der Gemeinderäume im Pfarrhaus erfolgen. Die Entscheidung trifft der Pfarrer/die Pastorin, er/sie kann eine Entscheidung des Gemeindekirchenrates herbeiführen. Die Personenzahl soll höchstens 25 Personen betragen.

Das Entgelt beträgt bei einer Nutzung sämtlicher Räume (Unterrichtsraum, Kapelle, Küche) 100 € pro Nutzungstag beziehungsweise 80 € für Angehörige der Kirchengemeinde Bad Berka. Bei einer Nutzung nur des Unterrichtsraums und der Kapelle beträgt das Nutzungsentgelt 80 € (60 € für Angehörige der Kirchengemeinde Bad Berka) und bei Nutzung ausschließlich der Küche 45 € (35 € für Angehörige der Kirchengemeinde Bad Berka). Bei einer Nutzung von maximal 3 Stunden beträgt das Nutzungsentgelt pauschal 20 € pro Veranstaltung.

Sonstige Bestimmungen

Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung entsprechend auch für die Nutzung der Gemeinderäume im Pfarrhaus. Dies gilt insbesondere für Ziffer 4., 5. und 6.

Der Gemeindekirchenrat der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bad Berka

Bad Berka, 08.12.2022

gez. Rolf Sedlacek                                                             gez. Sabine Hertzsch

(Vorsitzender Gemeindekirchenrat)                                     (Pastorin)