Seelsorge

Das seelsorgerliche Gespräch

Haben Sie Sorgen, Fragen, Konflikte oder Probleme, gibt es die Möglichkeit, diese in einem seelsorgerlichen Gespräch zu thematisieren. Diese Gespräche werden immer unter dem Siegel der Verschwiegenheit geführt.

Die Beichte

Die Beichte hat auch in der evangelischen Kirche einen festen Platz. Dabei lässt sich in einem geschützten Raum vor Gott aussprechen, was einen belastet. Am Ende einer Beichte kann der Zuspruch von Vergebung und Entlastung stehen (Absolution). Beichten stehen unter dem Beichtgeheimnis, das sogar juristisch geschützt ist.

Die Aussegnung

Wenn ein Mensch gestorben ist, erlaubt es das Thüringer Bestattungsgesetz, die verstorbene Person bis zu 48 Stunden im Haus zu behalten. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, eine Aussegnung durchführen zu lassen. Das heißt, die nächsten Angehörigen können im Beisein eines Pfarrers Abschied von dem Verstorbenen nehmen und der Verstorbene erhält den Segen.

Für die unterschiedlichen seelsorgerlichen Angebote steht Ihnen Pastorin Sabine Hertzsch gern zur Verfügung!

Telefon: 036458-41993 oder per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!